Aufgaben und Verantwortlichkeit des Sicherheitsbeauftragten – SIBE
Jeder dem GAV Schreinergewerbe unterstellte Arbeitgeber stellt für seinen Betrieb eine Person, welche als Sicherheitsbeauftragten (SIBE) die Umsetzung von SIKO 2000 wahrnimmt und für die Fragen der Arbeitssicherheit im Betrieb zuständig ist. Diese Person hat vorgängig den eintägigen Ausbildungskurs als SIBE besucht.
Die aktive Umsetzung von SIKO 2000 ermöglicht Ihrem Betrieb:
- weniger Ausfallstunden
- eine effiziente Sicherheitskultur
- die übersichtliche Verwaltung der Absenzen
- Sicherheit in Haftungsfragen gegenüber Mitarbeitern
- den sicheren Einsatz Ihrer Angestellten über das ganze Jahr
Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten (SIBE)
Der SIBE ist zuständig für die Umsetzung der Branchenlösung im Betrieb. SIBE kann der Arbeitgeber selber sein oder er delegiert diese Aufgabe an einen Mitarbeitenden. Die SIBE werden an einem eintätigen Kurs auf ihre Aufgabe vorbereitet.
Im Mittelpunkt stehen die folgenden Aufgaben:
- Aufgaben und Zuständigkeiten des SIBE mit der Geschäftsleitung absprechen.
- Informieren der Betriebsangehörigen über den Inhalt der Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz sowie die Umsetzung der Aktionen von SIKO-S und Suva.
- Organisation der Wartung und Instandhaltung sowie Überwachung der Durchführung.
- Gefahren ermitteln und Risiken beurteilen und allenfalls entsprechende Massnahmen realisieren.
- Notfallplanung für Erste Hilfe und Brandschutz.
- Erfassen der Ausfallstunden.
Die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz ist aber nicht nur Aufgabe des SIBE, jeder Mitarbeitende ist für seine Sicherheit und die seiner Kollegen verantwortlich. Sicherheit kann nicht installiert werden, sie muss gelebt werden. Wir wollen die Unfälle zum Wohle von uns allen senken.