Bauarbeiten

Sicherheit- & Gesundheitsschutzkonzept

Per 1. Januar 2022 ist die neue Bauarbeitenverordnung (BauAV) in Kraft getreten. Neben der Harmonisierung aller Absturzhöhen und den Anpassungen der Massnahmen an den Stand der Technik, hat der Arbeitgeber Bauarbeiten so zu planen, dass das Risiko von Berufsunfällen und Berufskrankheiten oder Gesundheitsbeeinträchtigungen möglichst klein ist. Neu ist dies nach der Bauarbeitenverordnung 2022 mit einem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept (SiGeKo) schriftlich zu dokumentieren (Art. 4). Im Grundsatz ist gemäss BauAV für alle Bauarbeiten ein SiGeKo erforderlich. Die SIKO empfiehlt insbesondere bei nachfolgenden Arbeiten die Erstellung eines Konzeptes:

  • Arbeiten (an Fenstern, Treppengeländer, usw.), wenn Absturzhöhe mehr als 2 Meter
  • Arbeiten im Rohbau
  • Abbrucharbeiten bei Gebäuden mit Erstellungsjahr vor 1990 (Asbest)
  • Arbeiten auf der Baustelle, bei denen schwere Lasten bewegt werden

Wir haben für Sie eine Vorlage vorbereitet, die Sie unten finden. Mit der ersten Seite des Formulars können kleinere Projekte abgedeckt werden. Die Seiten 2 und 3 stehen ergänzend, je nach Projektgrösse und internen Anforderungen, zur Verfügung. Das elektronisch oder manuell ausgefüllte Formular ist mit dem Baustellenverantwortlichen zu besprechen und dem Auftragsdossier beizulegen.

> Factsheet SIKO

> Formular (pdf)

> Formular (Word)