Gesetzliche Grundlagen
Warum es unsere Pflicht ist, für Sicherheit zu sorgen
Es gibt viele gute Gründe, weshalb wir uns für mehr Sicherheit stark machen: menschliche, finanzielle und unternehmerische. Sie alle sind selbst auferlegt. Es gibt aber auch gesetzliche Gründe. Und diese zwingen uns zu handeln: Denn das Gesetz verpflichtet Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, Unfälle zu verhindern und Berufskrankheiten vorzubeugen.
Für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gibt es jedoch auch einen Handlungszwang, der sich aus den gesetzlichen Vorgaben ergibt:
Dass die Hauptverantwortung beim Arbeitgeber liegt, macht Sinn. Denn Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind in hohem Masse eine Führungsaufgabe. Der Arbeitgeber hat den Überblick über die Aktivitäten in seinem Betrieb und damit über die auftretenden gesundheitlichen Risiken. Nur er kann die Sicherheit des ganzen betrieblichen Systems gewährleisten und allen Betriebsangehörigen verbindliche Weisungen erteilen. Zudem stellen die Absenzen durch Unfall und Krankheit in zahlreichen Unternehmen einen ernst zu nehmenden betriebswirtschaftlichen Faktor dar, um den sich der Arbeitgeber schon aufgrund von Rentabilitätsüberlegungen kümmern muss.
Ausbildung für Arbeiten mit besonderen Gefahren:
- Arbeiten mit besonderen Gefahren erfordern eine Ausbildung.
- Die Ausbildung für Arbeiten mit besonderen Gefahren erfolgt je nach Art der Tätigkeit in einer Ausbildungsstätte oder innerbetrieblich.
Für folgende Tätigkeiten braucht es eine Ausbildung:
- mit der Kettensäge (Motorsäge) arbeiten
- Hubarbeitsbühnen bedienen
- mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz arbeiten
- Flurförderzeuge (Stapler) bedienen
- Anschlagen von Lasten an Kranen
- Arbeiten am hängenden Seil