Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wird in der Schreinerbranche grossgeschrieben. Der GAV Weiterbildung & Gesundheitsschutz sieht in Art. 7 Abs. 2 vor, dass jeder dem GAV unterstellten Betrieb einen Sicherheitsbeauftragten mit entsprechender Ausbildung haben muss.
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